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Allergene

 

Lebensmittel können ein erhebliches Gesundheitsrisiko für Verbraucher darstellen, wenn Bestandteile allergische Reaktionen oder andere Unverträglichkeiten auslösen (im Folgenden kurz „Allergene“ genannt).
Maßnahmen von Lebensmittelproduzenten zielen darauf ab, Verbraucher vor möglichen Schäden und Ihr Unternehmen vor Regressansprüchen zu schützen.

„EU-Allergen-Hitliste“ 1: Diese Hitliste gilt für allergene Lebensmittelbestandteile laut Anhang IIIa und verlangt die Kennzeichnung, wenn entsprechende Allergene als Zutaten, Zusatzstoffe, technische Hilfsstoffe oder andere Stoffe verwendet wurden.
Zivilrechtliche Produkthaftungspflicht und Sorgfaltspflicht des Herstellers: Diese Pflichten beziehen sich z. B. auf Probleme durch unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Allergeneinträge (Kreuzkontaminationen).

Für Ihre Qualitätssicherung überprüfen wir Ihre Waren auf Allergene mit sehr spezifischen und sensitiven Systemen (ELISA, PCR, Enzymatik). Unser Portfolio umfasst alle 14 Bereiche der „EU-Allergen-Hitliste“.

Bitte kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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